Schulordnung 25.07.2024

Schüler, Lehrer, Eltern und alle Mitarbeiter bilden eine Gemeinschaft, die sich das gemeinsame Lernen zum Ziel gesetzt hat, um junge Menschen zu verantwortungsbewussten, mündigen Bürgern unserer demokratischen Gemeinschaft zu erziehen. Gegenseitige Unterstützung, Respekt und Toleranz sind die wichtigsten Voraussetzungen, um gemeinsam erfolgreich zu arbeiten, aber auch fröhlich zu feiern. Damit ein positives Schulklima entsteht, sind Regeln erforderlich, die in dieser Schulordnung zusammengefasst sind.

1. Kommen und Gehen Verhalten auf dem Schulweg

Alle Schüler sind aufgefordert, sich auf dem Schulweg und in den öffentlichen Verkehrsmitteln höflich und korrekt zu verhalten.

Fahrzeuge

Fahrräder dürfen nur auf den Abstellplätzen beim Nord- und Osteingang abgestellt werden. Sie sollten aus Sicherheitsgründen abgeschlossen werden. Schulhof, Gehwege und die Feuergassen der Eingangsbereiche müssen unbedingt von allen haltenden oder parkenden Fahrzeugen frei gehalten werden.

Im Schulbereich

Für einheimische Schülerinnen und Schüler ist das Schulgebäude 10 Minuten vor ihrem Unterrichtsbeginn geöffnet. Bei einer früheren Ankunft (z B. ungünstige Verkehrsverbindung) ist der Aufenthaltsraum aufzusuchen. Unbefugte dürfen sich zu keiner Zeit auf dem Schulgelände aufhalten. Nach dem Gong begeben sich Schülerinnen und Schüler an ihre Plätze und legen ihre Arbeitsmaterialien bereit.

2. Verhalten im Schulbereich

Sauberkeit und Ordnung

Jeder ist mitverantwortlich, dass im gesamten Schulbereich Sauberkeit und Ordnung herrschen und die Einrichtungen geschont werden.

Schneeballwerfen und Ballspiele

Jeder hat sich so zu verhalten, dass er weder andere noch sich gefährdet. Wegen der Verletzungsgefahr sind deshalb Ballspielen im Haus und Schneeballwerfen auf dem Schulgelände streng verboten.

Skateboards usw.

Das Benützen von Skateboards, Rollern, Inlinern u.Ä. ist auf dem Schulgelände verboten.

Rauchen

Rauchen ist für alle Personen auf dem gesamten Schulgelände verboten.

Alkoholika und Rauschmittel

Besitz und Genuss von Alkoholika und Rauschmitteln sind im gesamten Schulbereich streng verboten und werden mit empfindlichen Schulstrafen geahndet. Ausnahmen regelt die Schulleitung.

Handys und andere digitale Endgeräte

Die Nutzung digitaler Endgeräte (u.a. Smartphone, Smartwatches, Laptop, Tablet, Ear Pods/Kopfhörer) ist auf dem gesamten Schulgelände während der Unterrichtszeiten, Pausen und bei internen schulischen Veranstaltungen (Abischerz, Gottesdiensten, …) untersagt. Das Endgerät hat ausgeschaltet im Schulranzen zu verbleiben.

Folgende Ausnahmeregelungen gelten:

  1. Im Unterricht nach Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft und in der Mittagspause ist die Benutzung für alle Schülerinnen und Schüler erlaubt (Nutzung in der Mensa und im Erichle ist aber auch in der Mittagspause nicht erlaubt).
  2. Für Klasse 9, 10, S1 und S2 ist die Nutzung von Smartphones in den Pausen in der Aula (EG zwischen den Feuerschutztüren) erlaubt, aber nicht für Spiele etc., sondern nur für den schulbezogenen Einsatz.
  3. Ab Klasse 10 können unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen digitale Endgeräte (Laptop, Tablet) von Schülerinnen und Schülern im Unterricht eingesetzt werden.

Unfälle

Unfälle und Diebstähle müssen sofort im Sekretariat gemeldet werden.

Beschädigungen

Beschädigungen müssen sofort beim Hausmeister oder im Sekretariat gemeldet werden. Bei mutwilliger Beschädigung von Schuleinrichtungen haften der betreffende Schüler bzw. dessen Eltern für den Schaden.

Haftpflicht

Es besteht keine Haftpflicht der Schule für das Eigentum der Schüler. Entsteht der Schaden durch Mitschüler, so können deren Eltern haftbar gemacht werden.

Fundsachen

Fundsachen müssen beim Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben werden.

3. Pausen und Hohlstunden

Große Pause (9.05 Uhr – 9.20 Uhr)

In der großen Pause verlassen alle Schüler die Klassenzimmer und die oberen Stockwerke. Alle Klassenzimmer müssen von den Fachlehrern abgeschlossen werden.

Zimmerwechsel in der Großen Pause

Beim Wechseln des Klassenzimmers in der Großen Pause werden Mappen und Kleidungsstücke zu Beginn der Großen Pause vor dem Zimmer abgelegt, in dem die nächste Unterrichtsstunde stattfindet.

Pausenbereich

Zum Pausenbereich gehören die Pausenhalle, der mit der Schillerschule gemeinsam benutzte Schulhof zwischen den Schulgebäuden, der Bereich der Fahrradständer vor dem Nordeingang und das Kleinsportfeld bei der Mensa. Nicht zum Pausenbereich gehören die Gehwege um das Schulgebäude, der Bereich der Tal- und Leibnizstraße und der Bereich um die Sporthallen!

Verlassen des Schulgeländes

Schüler der Klassen 5 - 10 dürfen während der Pausen oder während einer Hohlstunde den Pausenbereich nicht verlassen.

Kleine Pausen

Während der kleinen Pause halten sich die Schüler im Klassenzimmer oder im Flur auf. Das Schulgebäude darf während der kleinen Pause nur verlassen werden, wenn die nächste Unterrichtsstunde außerhalb des Gebäudes stattfindet.

Hohlstunden

Für Hohlstunden stehen die entsprechenden Aufenthaltsräume zur Verfügung. Ruhe und Ordnung sind selbstverständlich.

Mittagspause

In der Mittagspause stehen allen Schülern die Schulmensa, die jeweiligen Aufenthaltsräume, die Bibliothek und den Ganztagesschülern der Ganztagesbereich zur Verfügung. Der Sozialraum „Erichle“ hat einen offenen Betrieb, sodass der Sozialraum Erichle – je nach Schülerzahl – von allen genutzt werden kann. Die Ganztagesschüler haben hierbei jedoch Vorrang.

Aufenthaltsräume

Es stehen der Ober- und Unterstufenaufenthaltsraum (Stufe 2 im EG, Stufe 1 in Raum 207) sowie für alle anderen Klassen die Aula zur Verfügung. Zur Stillarbeit dienen die bereitgestellten Arbeitsplätze im Schulgebäude. Die Räume und Arbeitsplätze sind unbedingt sauber und aufgeräumt zu verlassen.

Ganztagesbereich

Die Ganztagesbetreuung findet im Sozialraum: Haltestelle Erichle statt und ist zu den angegebenen Öffnungszeiten geöffnet.

Mensa

Die Mensa dient zum Mittagessen und ist kein Aufenthaltsraum. Hier verhalten sich alle ruhig, sorgen für Sauberkeit und Ordnung und stellen nach dem Essen das Geschirr und Besteck auf den Tabletts in die dafür vorgesehenen Ablagen. Schultaschen dürfen nicht mit in die Mensa genommen werden.

4. Ganztagesbetrieb

Die Kursangebote der Ganztagesbetreuung gehören zum Schulalltag und müssen regelmäßig besucht werden. Die Teilnehmer dürfen grundsätzlich vor Ende der Betreuungszeit das Schulgelände nicht verlassen. Eine Befreiung ist nur mit schriftlicher Einwilligung durch einen Erziehungsberechtigten möglich.

5. Versäumnisse

Ein Schulversäumnis liegt vor, wenn ein Schüler seiner Pflicht zur Teilnahme am Unterricht oder außerunterrichtlichen Veranstaltungen nicht nachkommt. (Schulbesuchsverordnung)

Verhinderung der Teilnahme

Bei jeder Verhinderung (z.B. Krankheit) muss der Klassenlehrer der Klassen 5 - 10 unter Angabe des Grundes spätestens am dritten Kalendertag schriftlich verständigt werden. Schüler der Jg.-Stufen S1 und S2 entschuldigen sich mit einem Formblatt (auf Moodle) innerhalb von drei Tagen und werfen dieses im entsprechenden Briefkasten im 1. OG ein. Bei Erkrankungen im Laufe des Vormittages melden sich die Schüler mit einem Entlasszettel beim Fachlehrer ab. In Kl.10 und der Kursstufe erbitten wir zusätzlich eine telefonische Krankmeldung bis 7.30 Uhr an Tagen, an denen Leistungsmessungen (Klausuren, Tests, GFS, fachpraktische Noten...) stattfinden.

Für alle Klassen und Stufen gilt: Wird eine schriftliche Entschuldigung (mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten bzw. des volljährigen Schülers) nach Leistungsmessungen nicht oder nicht rechtzeitig (spätestens am dritten Kalendertag) vorgelegt, gilt dies als unentschuldigtes Unterrichtsversäumnis und wird mit der Note 6 oder 0 Notenpunkten geahndet.

Befreiung vom Sportunterricht

Von der Teilnahme am Sportunterricht können Schüler ganz oder teilweise auf schriftlichen Antrag an die Schulleitung befreit werden. Dem Antrag muss – außer in offensichtlichen Fällen– ein ärztliches Attest beigefügt werden, das den Umfang und die Dauer der Befreiung festlegt. Der Sportlehrer entscheidet über die Pflicht zur Anwesenheit.

Beurlaubungen

Beurlaubungen sind nur in besonderen Fällen möglich. Es muss rechtzeitig ein schriftlicher Antrag unter Angabe der Gründe für eine Stunde beim Fachlehrer, für einen Tag beim Klassenlehrer oder Tutor eingereicht werden. Alle anderen Beurlaubungsgesuche – insbesondere vor oder nach Ferienabschnitten – werden von der Schulleitung entschieden.

6. Verhalten bei Bränden

Feueralarm wird durch ein akustisches Signal, Dauerton und Durchsage ausgelöst. Den Anweisungen der Lehrer oder der Feuerwehr bzw. Polizei ist Folge zu leisten. Alle Fenster müssen sofort geschlossen werden. Alle Schüler verlassen klassenweise, geordnet und zügig das Haus auf den gekennzeichneten Fluchtwegen und begeben sich an die vorgeschriebenen Sammelplätze.

Der Fachlehrer verlässt das Zimmer zuletzt, nimmt das (digitale) Tagebuch mit und schließt die Tür (nicht abschließen!). Am vorgesehenen Sammelplatz überprüft der Fachlehrer anhand des Tagebuches die Vollzähligkeit der Klasse, vermerkt dies im Tagebuch und meldet dies bei der Schulleitung.

7. Gefahrenlagen

Da Gefahrenlagen sehr unterschiedlich sein können, ist unbedingt den Anweisungen der Lehrer oder des Krisenstabes Folge zu leisten.

8. Umgang mit Konflikten

Konflikte sollten möglichst durch ein Gespräch der Konfliktgegner geregelt werden. Wenn es nötig ist, sollen als weitere Gesprächspartner Schlichter eingreifen. Dies können ausgebildete Streitschlichter, Klassensprecher, Klassenlehrer, Tutor, Verbindungslehrer und schließlich die Schulleitung sein. Zeigen die Konfliktgegner keine Einsicht, müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden. Dies werden zunächst pädagogische Maßnahmen sein. (Strafarbeit, Vermerk im Tagebuch, Benachrichtigung an die Erziehungsberechtigten, ...). Reichen diese pädagogischen Maßnahmen nicht aus bzw. liegt ein schwerer Konflikt vor, kommen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (nach §90 des Schulgesetzes) zur Anwendung - wie Arrest, Androhung von Schulausschluss, .... Sie werden im Tagebuch (rot) eingetragen.

9. Ämter

Schülersprecher

Die Schülersprecher vertreten die Interessen aller Schüler gegenüber der Schulleitung, dem Lehrerkollegium und dem Elternbeirat. Sie stehen der Schülermitverantwortung (SMV) vor und leiten deren Sitzungen und Aktivitäten.

Klassensprecher

Die Klassensprecher vertreten die Interessen der Klasse oder einzelner Mitschüler gegenüber Lehrern, Schulleitung und SMV. Sie nehmen an den Sitzungen der SMV teil und leiten Informationen an die Klasse weiter. Die Klassensprecher werden bei ihren Aufgaben von den Mitschülern und den Lehrern unterstützt. Sie informieren das Sekretariat, falls 10 Minuten nach Stundenbeginn noch kein Lehrer da ist.

Tagebuchordner (beim digitalen Tagebuch ausgesetzt)

Die Tagebuchordner sorgen dafür, dass das Tagebuch in jeder Unterrichtsstunde vorliegt. Sie tragen den normalen Stundenplan, Datum und die beiden Klassenordner eine Woche vorher ein und achten darauf, dass alle anderen nötigen Eintragungen vorgenommen werden. Nach Unterrichtsende stellen sie die Tagebücher im Tagebuchwagen vor dem Sekretariat ab.

Klassenordner

In jeder Woche gibt es zwei Klassenordner. Sie sorgen für Tafelreinigung, weiße Kreide, Einhalten von Sauberkeit, Lüften in den Pausen sowie Löschen der Lichter und Schließen der Fenster nach dem Unterricht. Klassensprecher brauchen keine Klassenordnerdienste verrichten.